Trauma und Inkonsistenz

Ein alarmierend geringer Anteil an Straftaten im Bereich Körperverletzung und sexueller Übergriffe wird zur Anzeige gebracht, und noch weniger Fälle führen zu Verurteilungen. Viele Opfer geben an, sie hätten nie Anzeige erstattet, wenn sie gewusst hätten, welche Belastungen ein Strafverfahren mit sich bringt.

Die Anforderungen an die juristische Beweisführung sind hoch, und die Unschuldsvermutung gilt als oberstes Prinzip. Dies schafft ein enormes Spannungsfeld zwischen Justiz und den Betroffenen sowie den Hilfesystemen. Oft sind Opfer aufgrund ihres erlebten Traumas nicht in der Lage, den strengen Anforderungen gerecht zu werden, was dazu führt, dass Strafverfolgung und Gerichtsprozesse eher zugunsten der Täter*innen verlaufen.

Pseudoerinnerungen – eine Bedrohung für die Wahrheitsfindung?

Einige Kriminolog*innen warnen vor "Pseudoerinnerungen", die entstehen könnten, wenn Gewaltopfer vor Prozessbeginn zu stark beeinflusst werden, auch durch das Unterstützungssystem. Selbst Traumatherapie wird in diesem Zusammenhang als problematisch angesehen.

„Als nicht unerhebliche mögliche Fehlerquelle haben sich in diesem Zusammenhang dem Strafverfahren vorangehende und begleitende traumatherapeutische Behandlungen erwiesen. Gerade bei Aussage-gegen-Aussage-Konstellationen im Zusammenhang mit Gewalt- und speziell Sexualdelikten ist ein heftiger Streit darüber entbrannt, ob es nicht besser wäre, einem mutmaßlich geschädigten Zeugen nahe zu legen, bis zum Abschluss der Beweisaufnahme auf psychotherapeutische Unterstützung zu verzichten.“

Für die Gerichte ist die Glaubhaftigkeit der Aussage entscheidend, die anhand der sogenannten aussagepsychologischen Konstrukt-Trias überprüft wird:

  • Aussagetüchtigkeit: Ist die Person kognitiv und intellektuell in der Lage, eine Aussage zu machen?

  • Aussagezuverlässigkeit: Wurden Bedingungen beeinflusst, die Zweifel an der Zuverlässigkeit der Aussage begründen?

  • Aussagequalität: Ist die Aussage konsistent und strukturiert?

Der Deutsche Juristinnenbund weist darauf hin, dass Opferrechte zunehmend eingeschränkt werden, mit der Begründung, sie könnten die Unschuldsvermutung und Wahrheitsfindung gefährden.

„Die mit einem Strafprozess verbundenen Belastungen werden nie vollständig beseitigt werden können. Viele belastende Aspekte können indes reduziert werden, ohne dass Unschuldsvermutung und Wahrheitsfindung dadurch beschränkt werden. Die Abwägung der einzelnen Rechtspositionen gegeneinander kommt vielmehr im Ergebnis allen Prozessbeteiligten zugute.“

Gedächtnisverlust oder unzuverlässige Erinnerung?

Traumabedingter Gedächtnisverlust, bekannt als dissoziative Amnesie, kann dazu führen, dass Opfer erst spät über erlittene Taten berichten. Oft sind ihre Aussagen inkonsistent, was gegen sie verwendet wird. Dies kann dazu führen, dass die Opfer zögern, weiter zu erzählen.

Wissenschaftlich belegt ist, dass traumatisierte Menschen oft nicht in der Lage sind, das Erlebte in Worte zu fassen, da die Erinnerung im Körper gespeichert wird. Bevor eine konsistente Aussage möglich ist, muss das Geschehen in ein erzählbares Narrativ umgewandelt werden – ein Prozess, der meist nur mit psychotherapeutischer Hilfe in drei Schritten gelingt:

  1. Personifizierung: „Mir ist das passiert.“

  2. Realisierung: „Das ist wirklich passiert.“

  3. Präsentifizierung: „Es ist zu diesem Zeitpunkt passiert.“

Vertrauen als erster Schritt zur Wahrheitsfindung

Oft reagieren Gewaltopfer mit Scham. Unsensible Reaktionen können dazu führen, dass die betroffene Person nicht weiter berichtet. Daher ist es entscheidend, dass Mitarbeitende in sozialen Einrichtungen auf solche Aussagen vorbereitet sind und sensibel reagieren.

Sonderfall Kinder

Kinder sind oft noch weniger in der Lage, das Geschehene zu berichten. Sie könnten aus Angst schweigen oder sagen, was sie glauben, dass Erwachsene hören wollen. Auch vermeintlich kleinere Grenzverletzungen sollten nicht ignoriert werden, da Täter*innen sie als Test nutzen, um ihre Opfer und das System zu sondieren.

Angenommene Inkonsistenz als Täterstrategie

Der Bericht des BMFSFJ über Gewalt an behinderten Frauen zeigt, dass Missbrauch häufig dort stattfindet, wo Opfer nicht in der Lage sind, darüber zu berichten. Täter*innen wählen gezielt Opfer aus, von denen sie annehmen, dass ihnen niemand glauben wird.

Relevanz für soziale Einrichtungen

Das Spannungsverhältnis zwischen Justiz und Betroffenen beeinflusst das Sicherheitsempfinden der Opfer und kann das Vertrauen in das Hilfesystem untergraben. Mitarbeitende in sozialen Einrichtungen sollten geschult sein, um mit Traumata und inkonsistenten Aussagen umzugehen. Speziell geschulte Polizist*innen sollten Vernehmungen durchführen, und Einrichtungen müssen darauf achten, dass falsche Kommentare, wie „Dann war es wohl nicht so schlimm“, vermieden werden.

Es ist auch wichtig, vorgefasste Vorstellungen darüber, wie sich ein Gewaltopfer verhält, zu hinterfragen, da nicht alle Opfer den stereotypen Erwartungen entsprechen. Psychosoziale Prozessbegleitung sollte ebenfalls in Erwägung gezogen werden, insbesondere bei Kindern und schutzbedürftigen Personen.

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Gewaltschutz und Intersektionalität

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Sekundärtraumatisierung