Internationales Recht und seine Auswirkungen auf die Einrichtungen im Sozialwesen
Internationale Regelwerke spielen eine bedeutsame Rolle in den deutschen Gesetzen und Vorschriften für den Umgang mit Empfänger*innen sozialer Unterstützung. Die direkte Umsetzung dieser Regelwerke in eine tatsächliche Verbesserung der konkreten Lebensrealität ist oftmals zäh.
Juristischer Hintergrund
Internationale Regelwerke wie die UN-Kinderrechtskonvention und die UN-Behindertenrechtskonvention gelten in Deutschland als einfaches Bundesrecht. Sie sind demnach nicht im Grundgesetz verankert, was es erschwert, diese den Adressat*innen zugutekommen zu lassen, da eine komplizierte Herleitung über das Völkerrecht notwendig ist.
Bezüglich der Rechtsvorschriften der Europäischen Union ist die Unterscheidung von Primär- und Sekundärrecht wichtig. Dem Primärrecht zuzuordnen sind die Verträge zwischen den EU-Mitgliedsstaaten, welche Ziele und Regeln für die Institutionen der Europäischen Union ebenso festlegen wie die Entscheidungsprozesse und Beziehungen zwischen den Mitgliedern. Als Sekundärrecht gelten diejenigen Rechtsvorschriften, die auf dem Primärrecht aufbauen. Darunter fallen Verordnungen, Richtlinien, Beschlüsse, Empfehlungen und Stellungnahmen. In Bezug auf den Schutz von vulnerablen Personen handelt es sich meist um Richtlinien, wie die Aufnahmerichtlinie und die Qualifikationsrichtlinie, die weiter unten im Text ausführlicher diskutiert werden. Im Gegensatz zu Verordnungen, die bei Inkrafttreten automatisch und in einheitlicher Weise in den Mitgliedsländern gelten, haben Richtlinien einen unverbindlicheren Charakter. Sie geben zwar Ziele vor, stellen es den Staaten jedoch frei, wie sie diese erreichen. Versäumt ein Staat es, die Richtlinie in nationales Recht umzusetzen, kann ein Vertragsverletzungsverfahren eingeleitet werden.
Disclaimer: Weg vom Schubladendenken!
Im Sinne der Intersektionalität ist zu bedenken, dass Menschen in mehrere Kategorien von Diskriminierung und Gefährdung fallen können und jede weitere Kategorie ihre Schutzbedürftigkeit steigert. So sind z. B. die Richtlinien zum Schutz von Kindern und Jugendlichen sowie Behinderten auch für Gemeinschaftsunterkünfte für Geflüchtete relevant, da dort oftmals Menschen leben, die minderjährig oder behindert sind, gelegentlich auch beides.
Gleichermaßen gelten Verordnungen, die schwerpunktmäßig Geflüchtete betreffen, in manchen Fällen auch für Einrichtungen der Eingliederungshilfe und Kinder- und Jugendhilfe, nämlich dann, wenn dort Menschen mit Fluchthintergrund leben. Dies kann der Fall sein, wenn ein behindertes und/oder minderjähriges Familienmitglied stationär untergebracht ist, die Familie aber nach wie vor in einer Gemeinschaftsunterkunft lebt.
Internationale Regelwerke
Istanbul Konvention
Die Istanbul-Konvention ist ein sehr bedeutsames internationales Übereinkommen des Europarats zur Verhütung und Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und häuslicher Gewalt. Die Konvention stellt sicher, dass Staaten umfassende Maßnahmen ergreifen, um Frauen vor Gewalt zu schützen und Unterstützung für Opfer zu gewährleisten. Der Bericht von GREVIO (Group of Experts on Action Against Violence) aus dem Jahr 2020 hob hervor, dass Deutschland zwar bedeutende Fortschritte bei der Implementierung gemacht hat, aber immer noch Mängel aufweist, insbesondere in Bezug auf den Zugang zu Schutzmaßnahmen für besonders schutzbedürftige Gruppen wie geflüchtete Frauen und Frauen mit Behinderungen. Die Konvention verpflichtet Deutschland dazu, alle Frauen – unabhängig von ihrem Aufenthaltsstatus – gleich zu behandeln, was bedeutet, dass auch geflüchtete Frauen ohne Bleibeperspektive Schutz erhalten müssen. Es gibt nach wie vor Herausforderungen bei der Bereitstellung angemessener Schutzunterkünfte und spezialisierter Dienste für Opfer geschlechtsspezifischer Gewalt.
EU-Aufnahmerichtlinie
Die „Richtlinie 2013/33/EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom 26. Juni 2013 zur Festlegung von Normen für die Aufnahme von Personen, die internationalen Schutz beantragen“ zielt darauf ab, Mindeststandards für die Aufnahme von Personen zu schaffen, die internationalen Schutz beantragen. Der Fokus liegt auf der Sicherstellung angemessener Lebensbedingungen, die den besonderen Bedürfnissen von schutzbedürftigen Personengruppen gerecht werden, darunter Frauen, Kinder und Menschen mit Behinderungen. Die Umsetzung der Richtlinie in Deutschland zeigt, dass trotz eines rechtlich bindenden Rahmens viele der Standards oft nicht eingehalten werden, besonders in Gemeinschaftsunterkünften für Geflüchtete. Studien von Organisationen wie Pro Asyl zeigen, dass es häufig zu Überbelegungen, mangelndem Schutz vor geschlechtsspezifischer Gewalt und unzureichender Gesundheitsversorgung kommt.
UN-Behindertenrechtskonvention
Diese Konvention markiert einen Paradigmenwechsel im Umgang mit Menschen mit Behinderungen, da sie diese als Rechtssubjekte und nicht als Objekte von Wohltätigkeit betrachtet. Die deutsche Monitoringstelle der UN-BRK, ein zentrales Gremium zur Überwachung der Umsetzung der Konvention, hebt hervor, dass es in Deutschland noch erheblichen Handlungsbedarf gibt, insbesondere in Bereichen wie Barrierefreiheit und Inklusion in Schulen, am Arbeitsplatz und in sozialen Einrichtungen. Viele Einrichtungen sind nach wie vor nicht ausreichend barrierefrei, und Menschen mit Behinderungen erhalten nicht immer die Unterstützung, die sie benötigen, um gleichberechtigt an der Gesellschaft teilzuhaben.
Qualifikationsrichtlinie
Die EU-Qualifikationsrichtlinie legt fest, welche Bedingungen erfüllt sein müssen, um internationalen Schutzstatus zu erhalten. Deutschland hat diese Richtlinie in nationales Recht umgesetzt, doch gibt es nach wie vor Herausforderungen bei der praktischen Anwendung. Besonders problematisch ist der Zugang zu Schutzmaßnahmen für Personen, die nicht unter die Genfer Flüchtlingskonvention fallen, wie Menschen, die vor Bürgerkriegen fliehen. Berichte von NGOs wie Amnesty International haben gezeigt, dass Menschen, die wegen ihrer sexuellen Orientierung oder Geschlechtsidentität verfolgt werden, oft Schwierigkeiten haben, den Schutz zu erhalten, den die Richtlinie eigentlich garantiert.
UN-Kinderrechtskonvention
Die UN-KRK stellt sicher, dass Kinder und Jugendliche als Träger*innen von Rechten anerkannt werden, die sie unabhängig von ihrem Aufenthaltsstatus geltend machen können. Allerdings zeigt die Praxis, dass geflüchtete Kinder und Jugendliche in Deutschland oftmals von diesen Rechten ausgeschlossen werden, wie z.B. die Arbeit von Save the Children zeigt. So ist bekannt, dass viele minderjährige Geflüchtete in Gemeinschaftsunterkünften nicht den gleichen Zugang zu Bildung und Gesundheitsversorgung haben wie ihre Altersgenossen.
Mehrfachbetroffenheit von Menschen in Einrichtungen des Sozialwesens
Geflüchtete Kinder und Jugendliche
Die Kombination aus Flucht und Minderjährigkeit führt oft zu einer doppelten Benachteiligung. Die UN-Kinderrechtskonvention fordert explizit den Schutz der Rechte aller Kinder, unabhängig von ihrem Status, doch in der Praxis erleben viele geflüchtete Kinder und Jugendliche in Deutschland, dass ihre Rechte auf Bildung und Gesundheit eingeschränkt werden. Save the Children hat in ihrem Bericht darauf hingewiesen, dass das Leben in Gemeinschaftsunterkünften mit eingeschränktem Zugang zu Bildungseinrichtungen die Bildungsbiografien dieser Kinder erheblich beeinflusst und sie dadurch in ihrer persönlichen und sozialen Entwicklung stark benachteiligt sind.
Geflüchtete Frauen
Laut dem Schattenbericht der Migrantinnen*organisationen (DaMigra) zur Istanbul-Konvention besteht in Deutschland erheblicher Handlungsbedarf bei der Umsetzung geschlechtsspezifischer Schutzmaßnahmen für geflüchtete Frauen. Die oft prekäre Situation von Frauen, deren Aufenthaltsstatus von ihrer Ehe abhängig ist, oder Frauen, die in überfüllten Gemeinschaftsunterkünften leben, ist besonders besorgniserregend. Der Bericht hebt hervor, dass Frauen häufig keinen ausreichenden Zugang zu geschützten Räumen haben und dass es an speziellen Schutzmaßnahmen fehlt, um Opfer häuslicher oder geschlechtsspezifischer Gewalt zu unterstützen.
Geflüchtete mit Behinderung
Die UN-Behindertenrechtskonvention verlangt die gleichberechtigte Teilhabe von Menschen mit Behinderung in allen Lebensbereichen, einschließlich der Versorgung und Unterbringung. Geflüchtete mit Behinderung in Deutschland stehen jedoch oft vor besonderen Herausforderungen, da ihre Behinderungen häufig nicht sofort erkannt und berücksichtigt werden. Die mangelnde Barrierefreiheit in vielen Gemeinschaftsunterkünften sowie die unzureichende medizinische Versorgung führen dazu, dass diese Personen oft unterversorgt sind und ihre Grundrechte nicht wahrnehmen können.
Frauen mit Behinderung
Frauen mit Behinderung gehören zu den am stärksten von Gewalt betroffenen Personengruppen. Eine bedeutsame Studie des BMFSFJ dokumentiert, dass Frauen mit Behinderung doppelt so häufig Opfer von Gewalt werden wie Frauen ohne Behinderung. In Einrichtungen des Sozialwesens gibt es bereits einige Maßnahmen, wie die Einrichtung von Beschwerdestellen und Frauenbeauftragten in Werkstätten, aber es bleibt noch viel zu tun. Oft fehlt es an ausreichender Schulung des Personals, um die speziellen Bedürfnisse dieser Frauen zu erkennen und entsprechende Maßnahmen zu ergreifen.
Queere Behinderte
Eine im Jahr 2021 veröffentlichte Studie zu LSBTIQ-Personen mit Behinderung verdeutlicht, dass queere Menschen mit Behinderung oft unter doppelter Diskriminierung leiden. In Einrichtungen des Sozialwesens fehlt es häufig an Unterstützung, um queeren Menschen den Zugang zu spezifischen Angeboten zu erleichtern. Es gibt kaum Strukturen, die es diesen Menschen ermöglichen, ihre Sexualität oder Geschlechtsidentität in einem sicheren Umfeld zu leben, was zu Isolation und mangelnder Teilhabe führt.
Queere Geflüchtete
Queere Geflüchtete stehen oft vor besonderen Herausforderungen, da sie nicht nur vor Verfolgung aufgrund ihrer sexuellen Orientierung oder Geschlechtsidentität fliehen, sondern in den Unterkünften, in denen sie untergebracht werden, oft erneut Diskriminierung und Gewalt erfahren. Der Zugang zu geschützten Unterkünften für queere Geflüchtete ist in Deutschland immer noch stark begrenzt. Die Qualifikationsrichtlinie erkennt die Verfolgung aufgrund sexueller Orientierung als Asylgrund an, aber in der Praxis gibt es nach wie vor zahlreiche Hürden für queere Geflüchtete, um diesen Schutz zu erhalten.
Relevanz des Themas für die Einrichtungen
Internationale Regelwerke wie die UN-Kinderrechtskonvention, die UN-Behindertenrechtskonvention und die Istanbul-Konvention spielen eine entscheidende Rolle für soziale Einrichtungen, da sie verbindliche Standards setzen, um die Rechte vulnerabler Gruppen zu schützen. Einrichtungen müssen sicherstellen, dass ihre Strukturen den Anforderungen dieser Regelwerke entsprechen, was Barrierefreiheit, Schutzmaßnahmen und die Förderung der Partizipation der Betroffenen umfasst.
Für den Arbeitsalltag bedeutet dies, dass Mitarbeitende regelmäßig geschult werden müssen, um die besonderen Bedürfnisse von Kindern, Menschen mit Behinderungen, geflüchteten Frauen und anderen schutzbedürftigen Personen zu verstehen und darauf angemessen zu reagieren. Besonders in Fällen von Gewalt und Diskriminierung ist eine fundierte Sensibilisierung notwendig, um den Schutz und die Würde der Betroffenen sicherzustellen.
Darüber hinaus erfordert die Umsetzung dieser Standards finanzielle Ressourcen, was für viele Einrichtungen eine Herausforderung darstellt. Sie müssen Wege finden, Schutzkonzepte zu entwickeln und umzusetzen, bevor sie gesetzlich verpflichtend werden, um langfristigen Druck zu vermeiden. Gleichzeitig gewinnen Einrichtungen durch die Einhaltung dieser Regelwerke an Vertrauen und verbessern die Qualität der Betreuung, was sowohl den Betroffenen als auch den Mitarbeitenden zugutekommt.
Insgesamt sind internationale Regelwerke nicht nur rechtlich bindend, sondern bieten auch einen ethischen Rahmen, der die soziale Gerechtigkeit in den Mittelpunkt stellt und soziale Einrichtungen dazu verpflichtet, kontinuierlich im Sinne der Menschenrechte zu arbeiten.