Gewaltschutzkonzepte zwischen Anspruch und Wirklichkeit
Dramatische Gewaltvorfälle in Einrichtungen des Sozialwesens und in Unterkünften für Geflüchtete geraten immer häufiger in die Öffentlichkeit und das Thema Gewaltschutz ist in aller Munde. Einrichtungen der Eingliederungshilfe und der Kinder- und Jugendhilfe, sowie Gemeinschaftseinrichtungen Geflüchtete sind mit einer Vielzahl von Anforderungen und Handlungsempfehlungen konfrontiert, wie Gewaltschutz zu implementieren sei.
Einige Leitfäden zeichnen ein Bild von der idealen Einrichtung, in der Gefahrenquellen beleuchtet und vor dem Entstehen beseitigt werden. Ein genauerer Blick in diese Vorgaben zeigt jedoch, dass nicht wenige davon schwer umzusetzen sind und dass Verantwortliche und Mitarbeitende in den Einrichtungen, die sich dem Thema Gewaltschutzkonzepte widmen wollen, von den Anforderungen überwältigt werden können. Da diese Thematik jedoch zu bedeutsam ist für eine Vermeidungshaltung, soll hier danach gefragt werden, wie man sich dem Thema ohne Berührungsängste nähern kann.
Übersetzung gut – alles gut?
Dies soll hier an einem Beispiel aus der Arbeit mit Geflüchteten verdeutlicht werden: Gängige Implementierungshilfen sprechen davon, das schriftlich verfasste Schutzkonzept in alle Sprachen, die in der Einrichtung gesprochen werden, zu übersetzen. Dies klingt auf den ersten Blick plausibel, bei genauerem Hinschauen entstehen jedoch Fragen.
Zum einen werden in einer großen Einrichtung schon mal ein Dutzend oder mehr Sprachen gesprochen. Ein mehrseitiges, oft in abstraktem Deutsch verfasstes Dokument in diese Sprachen zu übersetzen, ist ein enormer Aufwand. Einige Sprachen verfügen nur bedingt über eine Schriftsprache. Für andere gibt es sehr wenige Übersetzer:innen, sodass enorme Ressourcen aufgewendet werden müssen, um diese Maßnahme umzusetzen.
Im nächsten Schritt stellt sich die Frage, wie zielgruppenorientiert diese Maßnahme ist. Ist es realistisch, dass neu in Deutschland ankommende Menschen neben all den anderen Papieren rund um den Neustart in einem fremden Land dieses Dokument lesen und auf die eigene Situation anwenden? Selbstverständlich gibt es immer Menschen, die gebildet und stabil genug sind, dies in Anspruch zu nehmen. Die Gefahr ist jedoch, der Illusion zu erliegen, dass das schiere Vorhandensein eines Schutzkonzepts in den Sprachen der Bewohner:innen dazu führt, dass diese wissen, sich darauf berufen zu können. Dies ist nicht der Fall, da diese Herangehensweise – mit Ausnahme von sehr gebildeten und/oder empowerten Menschen – sehr unwahrscheinlich ist.
All diese Erörterungen sollen jedoch nicht dazu führen, das Schutzkonzept nicht zur Verfügung zu stellen. Vielmehr sollten Überlegungen angestellt werden, was mit diesem Schritt erreicht werden soll. Das Vorhandensein einer mehrsprachigen Fassung ist kein Selbstzweck, sondern verfolgt ein konkretes Ziel: Bewohner:innen zu informieren, welche Rechte sie haben und wie sie diese einfordern können.
Menschen, die nicht per Schriftsprache zu erreichen sind, brauchen andere Kanäle. Zum Beispiel können in den diversen Sprechstunden Themen rund um den Gewaltschutz erwähnt werden, ebenso in der Kita, sodass Mitarbeitende das Thema präsent haben und an die Bewohner:innen herantreten.
Eine weitere Möglichkeit sind Peers, Personen, die die Kompetenzen besitzen, das Thema Gewaltschutz in ihrem Kreis zu besprechen.
Grenzen der Selbstbestimmung
In der Eingliederungshilfe ist zurecht von Mitbestimmung die Rede. Entmündigung und Infantilisierungen sind in den Unterstützungssystemen für Menschen mit Behinderung kein Einzelfall. Die logische Konsequenz daraus ist die Forderung nach Selbst- bzw. Mitbestimmung. Doch zugleich wird darauf hingewiesen, was alles an Umständen gegeben sein muss, um diese Selbst- und Mitbestimmung möglich zu machen. Im Rahmen der Erstellung eines Schutzkonzepts ist es nicht zielführend, Selbst- und Mitbestimmung zu einem idealen Ziel der Zukunft zu machen, sondern zu reflektieren, was im unperfekten Hier und Jetzt getan werden kann, damit Menschen mit Behinderung zu Wort kommen. Auch hier ist die Frage zentral, was mit Mitsprache und Mitbestimmung gemeint ist und wie Menschen erreicht werden können, vor allem diejenigen, die nicht die Möglichkeit besitzen, an offiziellen Mitbestimmungsverfahren teilzunehmen. Wie im Beispiel zuvor ist dies auch eine Haltungsfrage der Mitarbeitenden: Hören Mitarbeitende wirklich hin, wenn Bewohner:innen auf sich und ihre Belange aufmerksam machen, oder wird dies als störend empfunden?
Wie auch im ersten Beispiel wird hier vor allem eines deutlich: Gewaltschutz ist eine Haltung, mehr als alles andere. Und wenn von „gelebtem Gewaltschutz“ gesprochen wird, ist exakt dies gemeint: Die Mitarbeitenden, inklusive der Einrichtungsleitung, bewegen sich mit der Gewaltschutzperspektive durch die Einrichtung und lernen, das Wahrgenommene durch diesen Filter hindurch zu sehen.
Orientierung am Hier und Jetzt
Schutzkonzepte werfen oft den Blick in eine ideale (und meist ferne) Zukunft, wenn sie von ausreichend ausgebildetem, gut bezahltem, empathischem Personal sprechen, das sich dem Gewaltschutz verpflichtet fühlt.
Doch in der Realität, im jetzigen Moment, haben wir oftmals gering bezahlte und überarbeitete Beschäftigte, denen das Wohlergehen der ihnen anvertrauten Menschen am Herzen liegt, die aber selbst ein großes Burnout-Risiko haben. Für sie kann die Implementierung von Gewaltschutzmaßnahmen eine weitere Bürde sein, auch wenn sie bestens verstehen, warum diese Maßnahmen dringend erforderlich sind.
Damit kann das Gefühl einhergehen, noch nicht bereit zu sein, Maßnahmen zu implementieren und dies auf einen unbestimmten Zeitpunkt in der Zukunft zu verschieben, wenn die Umstände besser sind – mit mehr Ressourcen, mehr Personal, weniger Belegung.
Doch Gewaltschutz kann und darf im Kleinen und im Pragmatischen anfangen: mit einem Zettelkasten, der als Pilotprojekt für eine Beschwerdestelle dient, mit Supervision für Mitarbeitende, mit einem Brainstorming zum Leitbild oder einer Befragung, in der von Bewohner:innen/Nutzer:innen die ehrliche und sanktionsfreie Meinung eingeholt wird, wie sicher sie sich wirklich in der Einrichtung fühlen. Es kann auch sein, dass man bei Streitigkeiten zwischen Betreuten auf die Zwischentöne hört. Dies sind kleine Schritte, die im Hier und Jetzt umsetzbar sind und in die richtige Richtung führen.
Wer wird hier eigentlich zum Handeln aufgefordert?
Ein zentrales Manko einiger Schutzkonzepte ist, dass ihre Zielgruppen schwammig formuliert sind: So ist in der Regel für Einrichtungen der Behindertenhilfe davon die Rede, dass aufgrund von Personalmangel ein so hoher Druck auf den Mitarbeitenden lastet, dass die Arbeit nicht derart gut ausgeübt wird, wie dies der Fall sein sollte. Dies ist jedoch nicht an die Einrichtung zu adressieren, sondern ein Thema für höhere politische Ebenen: Es handelt sich um die geringe Wertschätzung und damit schlechte Bezahlung von Sozialarbeiter:innen und Pflegefachkräften.
Dieser Punkt gehört zwar in eine Risikoanalyse, kann jedoch keinen direkten Niederschlag in der Gewaltschutzstrategie finden; innerhalb der Einrichtung kann sich nur um Kompensation gekümmert werden.
Handlungsempfehlungen – was ergibt sich daraus?
Realistisch sein
Was können wir sofort umsetzen und was nicht? Dies ist eine gute Einstiegsfrage. Eine implementierte Maßnahme ist besser als zehn aufgeschriebene Punkte. Eine Evaluierung der gegebenen Situation kann helfen, zu ermitteln, was schon getan wird. Eventuell gibt es bereits niedrigschwellige Prozesse, die in der Einrichtung laufen, die eindeutig dem Gewaltschutz zuzuordnen sind, aber nicht als solche benannt werden? Diese Prozesse zu benennen kann helfen, sie richtig einzuordnen und organisch auf ihnen aufzubauen. Wenn es z. B. bereits Mitarbeitende gibt, die ein besonderes Vertrauen der betreuten Personen genießen, kann darauf aufgebaut werden.
Gewaltschutz ist ein Prozess
Die Fülle an Anforderungen kann überwältigend sein. Daher ist es sinnvoll, sich einen Überblick zu verschaffen, um den dringendsten Handlungsbedarf zu ermitteln. Kleine Schritte helfen dabei, Handlungssouveränität aufzubauen und den Gewaltschutz zu einer gelebten Kultur zu machen. Erfolge stärken die Motivation, weitere Schritte umzusetzen.
„Wird“ statt „soll“
Viele Schutzkonzepte formulieren ihre Punkte als Soll: „In jeder Einrichtung sollen Fortbildungen durchgeführt werden“. Dies klingt erst einmal gut, jedoch ergibt sich hieraus weder eine Verpflichtung noch eine Verbindlichkeit. Fortbildungen kosten Zeit und Geld. Auch für die Mitarbeitenden sind sie – und wenn sie noch so interessant und lehrreich sind – eine Belastung, da Arbeitszeit verlorengeht und nicht den betreuten Menschen zukommt, zumindest nicht in Form von direkter Betreuung. Hier ist eine realistische Einschätzung in Absprache mit den Mitarbeitenden ratsam, wie intensiv und umfangreich Fortbildungen sein dürfen, da sie ihre Wirkung verfehlen, falls Mitarbeitende sie bloß absitzen.
Verantwortung übernehmen
Dies bedeutet auch, klarzumachen, wo die eigene Verantwortung endet: Über Gehälter und Personalschlüssel hat die Einrichtungsleitung keine Kontrolle, dennoch trägt sie die Verantwortung dafür, was aus diesen Gegebenheiten heraus entsteht. Hier geht es nicht um Schuldzuweisungen, sondern um klare Kommunikation, dass ein niedriger Personalschlüssel selbstverständlich Auswirkungen auf die Qualität der Betreuung sowie das Arbeitsklima der Einrichtung hat.
Segmentieren
Ein Schutzkonzept kann aus mehreren inhaltlichen Teilen bestehen: So kann es einen deklaratorischen Teil enthalten, in dem beschrieben wird, wo man als Einrichtung hinmöchte. Darüber hinaus kann es einen praktischen Teil geben, der beschreibt, wie die nächsten Schritte aussehen. Ein dritter Teil kann Forderungen oder Bitten an die Politik und Verwaltung enthalten.
Den „Druck von oben“ entschärfen
Politik und Verwaltung stehen unter enormem Druck. Gewaltvorfälle sind schockierend, auch aus den EU- und UN-Regelwerken ergibt sich die Verpflichtung, Maßnahmen umzusetzen, trotz chronischer Einsparerfordernisse. Hier kann es helfen, miteinander zu kommunizieren, im Wissen, dass alle Beteiligten zwar an anderer Stelle, aber dennoch im gleichen Boot sitzen und letztendlich auch die gleichen Interessen haben. Schuldzuweisungen sind vor allem in kritischen Momenten schnell ausgesprochen, doch ein Vertrauensverhältnis zwischen Politik, Verwaltungen und Einrichtungen ist ein wichtiges Fundament funktionierender Gewaltschutzmaßnahmen.
Zeitebenen auseinanderhalten
Es muss differenziert werden, was eine langfristige Vision ist – wenn die Einrichtung bessere Bedingungen erhält, d. h., wenn im Sozialwesen Tätige endlich mehr Geld verdienen. Es muss aber ebenso definiert werden, was genau jetzt getan wird, wo die Umstände alles andere als ideal sind, wo die Personalfluktuation stark ist, der Krankenstand hoch, die Gehälter niedrig und kaum Zeit für Weiterbildungen da ist. Denn mit Blick auf die Ebenen der Gewaltprävention sind es gerade diese schweren Umstände, die Gewaltvorfälle begünstigen. Daher ist Gewaltschutz paradoxerweise dann umso nötiger, je weniger die Umstände Zeit dafür lassen. Eine gute Gewaltschutzstrategie berücksichtigt das Hier und Jetzt ebenso wie die nahe und die ferne Zukunft.