Gewaltschutz in der Kinder- und Jugendhilfe

In den letzten Jahren kamen viele Skandale über Missbrauch in verschiedenen Institutionen der Kinder- und Jugendhilfe ans Licht. Diese Skandale erschütterten das ganze Land und lösten zurecht heftige Diskussionen aus. Sie zeigen aber auch eine positive Entwicklung: Das gesellschaftliche Klima hat sich so gewandelt, dass Überlebende den Mut haben, über das ihnen Widerfahrene zu sprechen. Solche Verbrechen gab es schon immer, doch heute erfahren Betroffene zum ersten Mal genug Wertschätzung, um darüber zu berichten.

Kinder und Jugendliche gehören zu den verletzlichsten Mitgliedern der Gesellschaft. Regelmäßig werden schockierende Statistiken veröffentlicht, die zeigen, wie hoch der Anteil an Kindern und Jugendlichen ist, die sexualisierte Gewalt erleben. Es fällt den Betroffenen schwer, Hilfe zu bekommen. Aktuelle Studien belegen, dass jede*r siebte bis achte Erwachsene sexuelle Gewalt in Kindheit und/oder Jugend erlebt hat. Mehr Informationen gibt es auf der Website der Unabhängigen Beauftragten für Fragen des sexuellen Kindesmissbrauchs. Diese Stelle betont auch die besondere Rolle von Institutionen in diesem Zusammenhang.

„In Deutschland wurden im Jahr 2022 rund 15.500 Fälle von sexuellem Kindesmissbrauch angezeigt. Das Dunkelfeld ist jedoch viel größer. Die Weltgesundheitsorganisation (WHO) schätzt, dass bis zu eine Million Kinder und Jugendliche in Deutschland bereits sexuelle Gewalt durch Erwachsene erfahren haben. Das sind ein bis zwei Kinder in jeder Schulklasse. Viele dieser Fälle werden nicht angezeigt und tauchen daher nicht in der Kriminalstatistik auf.

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Sexueller Missbrauch findet überwiegend im nahen sozialen Umfeld von Kindern und Jugendlichen statt. Dazu gehören Familienangehörige, der Freundes- und Bekanntenkreis der Familie oder auch Mitarbeitende in Bildungs-, Sport- und Freizeiteinrichtungen. In den meisten Fällen erleiden Kinder und Jugendliche sexuelle Gewalt in ihrer Kernfamilie. Besonders schwierig ist es für Betroffene, Hilfe zu bekommen, wenn derdie Täterin hohes Ansehen bei den Eltern genießt oder eine Respektsperson für die Familie ist. Die Kinder und Jugendlichen können sich kaum vorstellen, dass ihnen geglaubt wird und sie Unterstützung erhalten."

Lange Zeit war dieses Thema tabuisiert, doch nun scheint die Zeit reif, sich der unbequemen Wahrheit zu stellen: Neben der Familie sind es auch vermeintlich schützende Institutionen, die Kinder und Jugendliche in Gefahr bringen. Diese Erkenntnis ist ein bedeutender gesellschaftlicher Prozess der letzten Jahrzehnte und eine begrüßenswerte Veränderung hin zu einer gerechteren Gesellschaft. Im letzten Jahr spiegelte sich diese Veränderung und die wachsende Sensibilität für die Unversehrtheit von Kindern und Jugendlichen auch in neuen Gesetzen wider.

Die UN-Kinderrechtskonvention

Die UN-Kinderrechtskonvention (UN-KRK) ist im April 1992 in Deutschland in Kraft getreten. Damit verpflichtete sich Deutschland, die in der Konvention und ihren Zusatzprotokollen genannten Rechte von Kindern und Jugendlichen zu gewährleisten. Kinder gelten damit als Träger*innen von Rechten, und es besteht die Verpflichtung zur Achtung, zum Schutz und zur Gewährleistung von Kinderrechten. Die UN-KRK basiert auf vier Grundprinzipien: das Recht auf Nichtdiskriminierung, das Recht auf Leben, Überleben und Entwicklung, die Einhaltung von Kinderinteressen und das Recht auf Beteiligung.

Seit langem gibt es eine Debatte darüber, ob Kinderrechte ins Grundgesetz aufgenommen werden sollen. Bisher scheiterte dies immer an der für Änderungen des Grundgesetzes erforderlichen Zweidrittelmehrheit. Der Streitpunkt betrifft den Rang, den Kinderrechte im Grundgesetz haben sollen.

Die Umsetzung der Kinderrechtskonvention in Deutschland wird als ambivalent bewertet. Laut einem Bericht des Netzwerks zur Umsetzung der Kinderrechtskonvention aus dem Jahr 2019 sei Deutschland wichtigen Forderungen der Vereinten Nationen zum Kinderschutz nicht ausreichend nachgekommen. Vor allem Koordination und Monitoring von Kinderrechten sowie der Schutz von geflüchteten Kindern und Jugendlichen und die Ausbildung von Fachkräften seien Bereiche, in denen Deutschland Nachholbedarf habe.

Gesetzliche Neuerungen sorgen für Druck

Durch das Kinder- und Jugendstärkungsgesetz (KJSG), das im Juni 2021 in Kraft getreten ist, sind Einrichtungen der Kinder- und Jugendhilfe verpflichtet, ein Schutzkonzept gegen Gewalt zu entwickeln. Zudem müssen interne und externe Beschwerdestellen eingerichtet werden. Die Betriebserlaubnis einer Einrichtung ist an das Vorhandensein eines solchen Schutzkonzeptes geknüpft. In der Gesetzesbegründung heißt es:

„Zur Sicherung der Rechte und auch des Wohls von Kindern und Jugendlichen in der Einrichtung muss gewährleistet sein, dass der Träger der Einrichtung ein Gewaltschutzkonzept entwickelt, anwendet und regelmäßig überprüft. Das Konzept muss auf den Zweck, das Aufgabenspektrum, das fachliche Profil, die Größe, Räumlichkeiten und Ausstattung der jeweiligen Einrichtung ausgerichtet sein und Standards und Maßnahmen zum Gewaltschutz umfassen. Dieses Konzept muss regelmäßig auf seine Passgenauigkeit und Wirksamkeit überprüft werden. Damit wird der Schutz von Kindern und Jugendlichen in der Einrichtung gestärkt.“

Welche Themen können in der Einrichtung eine Rolle spielen?

  • (Sexualisierte) Gewalt an Kindern und Jugendlichen durch Erwachsene in der Einrichtung;

  • (Sexualisierte) Gewalt unter den Kindern und Jugendlichen;

  • Ungleichbehandlung der Kinder und Jugendlichen durch Erwachsene in der Einrichtung;

  • Grenzüberschreitungen;

  • „Grooming“ als Anfangsstadium sexualisierter Gewalt;

  • Mobbing unter Kindern und Jugendlichen;

  • Übergriffe auf die in der Einrichtung Beschäftigten;

  • Bekanntwerden von Gewalt oder Bedrohung außerhalb der Einrichtung (Elternhaus, andere Einrichtungen, Freundeskreis, Öffentlichkeit).

Was braucht ein Gewaltschutzkonzept in diesem Setting?

Es gibt inzwischen zahlreiche Leitfäden, die auf die Bestandteile von Schutzkonzepten hinweisen, wie etwa ein Leitbild, eine Beschwerdestelle sowie Ablaufpläne für akute Krisen. Diese Bestandteile sind wichtig für Schutzkonzepte in allen Branchen, doch für die Arbeit mit Kindern und Jugendlichen gelten besondere Anforderungen:

Partizipation

Kinder äußern sich anders als Erwachsene, und ein Schutzkonzept muss die Entwicklung der Personen, die es schützen soll, berücksichtigen. Kinderfreundliche Tools müssen daher in allen Phasen des Schutzkonzeptes integriert sein.

Partizipation hat sowohl eine politische als auch eine pädagogische Komponente. Pädagogische Partizipation ist nicht mit politischer Mitgestaltung zu verwechseln. Die Frage nach Mitgestaltung ist jedoch immer auch eine politische Frage, da sie thematisiert, auf wen gehört wird. Im Rahmen der Kinder- und Jugendarbeit können Kinder und Jugendliche lernen, sich zu beteiligen, und erfahren, dass ihre Stimme ein Gewicht hat. Das ist auf allen Ebenen bedeutsam, insbesondere für die Prävention und Aufarbeitung von Gewaltvorfällen.

Sensibilität für Intersektionalität

Kinder sind, wie alle anderen sozialen Gruppen, keine homogene Masse. Sie haben unterschiedliche gesellschaftliche Privilegien, die sich auf ihre Stellung innerhalb von Institutionen auswirken. So sind Kinder mit Behinderung oder geflüchtete Kinder einem höheren Risiko ausgesetzt, Opfer von Gewalt zu werden. Sie erfahren auch Diskriminierung, etwa in Form von Rassismus oder Ableismus, die Kinder der Mehrheitsgesellschaft nicht erleben.

Vertrauen

Kinder und Jugendliche befinden sich in einem dauerhaften Hierarchiegefälle und sind in großer Abhängigkeit von den Erwachsenen um sie herum, die Gestaltungsgewalt über ihr Leben haben. Es ist bekannt, wie strategisch Täterinnen vorgehen und wie sehr sie auf die Loyalität der Kinder setzen, wenn sie im privaten Umfeld agieren. Hier ist besondere Sensibilität der Mitarbeitenden gefragt, um ein Umfeld zu schaffen, in dem Kinder und Jugendliche Vertrauen fassen können. Täterinnen isolieren Kinder und Jugendliche und geben ihnen das Gefühl, sich an niemanden wenden zu können. Nur wenn Betroffene wissen, dass sie sich den Erwachsenen in ihrem Umfeld anvertrauen können, sind sie in der Lage, über das Vorgefallene zu sprechen.

Einbindung der Eltern

Es ist ratsam, die Eltern über die Einführung eines Gewaltschutzkonzeptes zu informieren und ihre aktive Mitarbeit zu erbitten. Manchmal gibt es Konflikte zwischen Eltern und betreuten Kindern, die das Vertrauen zwischen den Eltern und den in der Einrichtung tätigen Personen belasten können. Ein Gewaltschutzkonzept sollte auch eine Beziehungskomponente beinhalten: Die Einrichtung und die Erziehungsberechtigten müssen das Wohl der Kinder und Jugendlichen als oberstes Ziel definieren. Eine Quelle für Kindeswohlgefährdung im Elternhaus können Erkrankungen oder Überforderung der Eltern sein. Wenn dieser Aspekt in das Gewaltschutzkonzept aufgenommen wird, kann eine Brücke zu belasteten Familien gebaut werden.

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Rezension: Gewaltschutz in Geflüchtetenunterkünften – Theorie, Empirie und Praxis im Sammelband

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Gewaltschutz in der Eingliederungshilfe