Gewaltschutz in Gemeinschaftsunterkünften für Geflüchtete

Der Alltag in Gemeinschaftsunterkünften ist meist turbulent. Viele Menschen leben auf engem Raum zusammen, alle haben schwere Erlebnisse hinter sich. Auch wenn man dies Menschen oft direkt nicht anmerkt, wirkt es in die Einrichtung hinein: Trauer über den Verlust von Heimat und Angehörigen, Sorge vor der ungewissen Zukunft, räumliche Enge und wenig Selbstbestimmung können kritische Situationen hervorbringen.

Über wie viele Menschen sprechen wir?

Aktuell befinden sich gemäß Angaben des UNHCR erstmals mehr als 100 Millionen Menschen auf der Flucht. Hierbei handelt es sich um die höchste Anzahl von Geflüchteten seit dem Zweiten Weltkrieg. Ein Abnehmen dieser Zahl ist in Anbetracht der Häufung von bewaffneten Konflikten und die durch den Klimawandel verursachten Schäden nicht zu erwarten. Während nach Angaben des UNHCR 60 % aller Geflüchteten im eigenen Land bleiben, erreicht ein Teil dieser Menschen Europa und damit auch uns.
Das Statistische Bundesamt bezifferte die Zahl der in Deutschland lebenden Geflüchteten zum Stichtag 31.12.2020 auf 1,86 Millionen. Aktuellere Daten liegen zum Zeitpunkt der Erstellung dieses Textes nicht vor, sie sind höchstwahrscheinlich aber erheblich gestiegen, nicht zuletzt aufgrund der hohen Anzahl von Menschen aus neuen Kriegs- und Konfliktgebieten. Der „Mediendienst Integration“ gibt an, dass zwischen Ende Februar und dem 28. Mai 2022 rund 802.500 Personen aus der Ukraine im deutschen Ausländerzentralregister (AZR) registriert wurden.
In der Regel werden Geflüchtete in Gemeinschaftsunterkünften untergebracht, wobei Erstaufnahmeeinrichtungen von kommunalen Gemeinschaftseinrichtungen unterschieden werden. Erstere sind den Bundesländern unterstellt und dienen als Wohnstelle, bis die asylsuchende Person einen Aufenthaltstitel erhält. Im Anschluss kann die Person ausziehen, entweder in eine private Wohnung, oder falls kein Wohnraum gefunden wird, in eine kommunale Gemeinschaftsunterkunft, wobei die Regelungen sich je nach Bundesland unterscheiden. Menschen, die kein Asyl bekommen, haben meist nicht die Möglichkeit, auszuziehen, und sind gezwungen, in der Erstaufnahme zu verbleiben. Aber auch Menschen mit Bleiberecht wohnen oft aus Mangel an bezahlbarem Wohnraum viele Monate oder gar Jahre in Gemeinschaftsunterkünften. Die Größe dieser Einrichtungen variiert von wenigen Personen bis hin zu mehr als 1000 Personen.

Wer lebt in den Einrichtungen?

Bezüglich der Zahl der Personen, die in Erstaufnahmeeinrichtungen und kommunalen Gemeinschaftsunterkünften leben, besteht eine Datenlücke, sowohl beim BAMF (Bundesamt für Migration und Flüchtlinge) als auch beim Statistischen Bundesamt. Auch der Mikrozensus gibt keinen Aufschluss und nennt als wichtigen Grund, dass

„Aufnahmeeinrichtungen von den statistischen Ämtern mitunter die Qualität von Wohngebäuden abgesprochen wird, und sie deshalb auch bei der Erfassung außen vorbleiben.“

Eine Möglichkeit, sich den Zahlen zu nähern, ist ein Blick auf die Zahl der Menschen, die einen Asylantrag stellen, da es vielerorts Regelungen gibt, dass Menschen bei Asylantragstellung in einer Gemeinschaftsunterkunft leben müssen. Aus den vom BAMF veröffentlichten Zahlen lässt sich schließen, dass sich hunderttausende Menschen in Gemeinschaftsunterkünften aufhalten.
Die Datenlage im Hinblick auf Gewalt in Gemeinschaftsunterkünften ist ebenfalls dünn. Laut dem Bundeslagebild des BKA wurden in den ersten drei Quartalen des Jahres 2021 14.924 Straftaten in Gemeinschaftsunterkünften registriert. Das Problem hier ist nicht nur die große Kluft zwischen Hell- und Dunkelfeld, sondern auch die Tatsache, dass Menschen, und insbesondere Kinder, auch unter psychologischer Gewalt leiden, die keiner Statistik auftauchen.

Annäherungen an den Gewaltschutz

Gewaltschutz bedeutet nicht nur, Menschen vor tätlichen Angriffen zu schützen, auch wenn dies selbstverständlich ein bedeutender Schutzaspekt ist.
Die EU-Aufnahmerichtlinie 2013/33/EU formuliert Mindestanforderungen für die Betreuung und Unterbringung asylsuchender Menschen und Akteur*innen der Flüchtlingshilfe sind sich darüber einig, dass die Unterbringungspraxis vielerorts nicht europarecht-konform ist.
Besonders deutlich wird dies mit Blick auf die UN-Kinderrechtskonvention: Gewaltschutz ist nur eine Säule des Kinderschutzes, ebenso zählen Wohlergehen, Entwicklung und Würde. Dies ist besonders bedeutsam, wenn man bedenkt, dass laut Erhebungen des BAMF mehr als ein Drittel der Menschen, die einen Asylantrag stellen, Kinder und Jugendliche sind.
In der Kinder- und Jugendhilfe sowie der Eingliederungshilfe ist das Vorhalten eines Gewaltschutzkonzeptes auf Bundesebene bereits gesetzlich verpflichtend. Für Geflüchtete wurde dies vorläufig abgewehrt, jedoch wird der Druck – nicht zuletzt durch häufiges Auftreten von Gewalttaten – höher, sich dem Thema systematisch zu nähern.

Eine Infrastruktur entsteht

Auch wenn es im Vergleich zur Kinder- und Jugendhilfe noch weitaus weniger Regelungen und Infrastruktur für Gemeinschaftsunterkünfte gibt, wurden seit 2015 enorme Fortschritte erzielt. Vor allem die Bundesinitiative "Schutz von geflüchteten Menschen in Flüchtlingsunterkünften" leistet Pionierarbeit, was den Ausbau von Infrastruktur und Netzwerken angeht. Die Initiative ist maßgebend bei der Erschaffung von Standards, Arbeitshilfen, Workshops und Projektstellen und hat einen unschätzbaren Beitrag geleistet, den Gewaltschutz für Gemeinschaftsunterkünfte zu fördern. Insbesondere die "Mindeststandards zum Schutz von geflüchteten Menschen in Flüchtlingsunterkünften" sind eine bedeutsame Arbeitshilfe, da sie ein sehr breites Gewaltverständnis zugrunde legen und weit über den Tellerrand der einzelnen Einrichtung schauen.

Hohe Vielfalt braucht hohe Komplexität

In einer Gemeinschaftsunterkunft leben Geflüchtete unterschiedlichster sozialer Gruppen, Herkunft, Religionszugehörigkeit, Weltanschauung, Gesundheitsverfassung, Alter, Bildungsstand, Bleibeperspektiven und vielem mehr.
Kurzum: Etwas, was man in einer derartigen Unterkunft nicht antreffen wird, ist Homogenität, ein Fakt, der die Ausarbeitung eines Gewaltschutzkonzeptes kompliziert gestaltet. Hinzu kommt, dass die Einrichtungen per se ein Provisorium sind: Menschen sollen – auch wenn die Realität oft eine andere ist – übergangsweise in den Gemeinschaftsunterkünften bleiben. So kann es geschehen, dass Personen schnell wieder ausziehen oder in andere Einrichtungen verlegt werden. Maßnahmen zur Partizipation, die je besser funktionieren, desto mehr Stetigkeit herrscht, sind hier erschwert und zugleich besonders bedeutsam, da die Bedürfnisse von Menschen in einem ständigen Kommen und Gehen oft übersehen werden. Ein Schutzkonzept muss diese Faktoren im Blick haben und auf sie angepasst sein.

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Gewaltschutz in der Eingliederungshilfe

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