Formen von Gewalt

Gewalt ist ein Phänomen, das in vielen wissenschaftlichen Disziplinen erforscht wird. Während Philosophie und Politikwissenschaft darauf abzielen, sich dem Begriff abstrakt zu nähern, und in der Psychologie versucht wird, die Entstehung von Gewalt durch Individuen zu verstehen, braucht es in der Sozialen Arbeit ein praxisorientiertes Gewaltverständnis. Im Sozialwesen tätige Menschen, vor allem diejenigen, die sich mit Gewaltschutzmaßnahmen auseinandersetzen, stehen vor der Herausforderung, auf konkrete Gewaltvorfälle zu reagieren oder sich Gedanken zur Prävention zu machen.


Wie denken wir über Gewalt?
Das Verständnis davon, was als Gewalt erachtet wird, ist weder statisch noch zeitlos, sondern Gegenstand gesellschaftlicher Verhandlungen und unterliegt einem ständigen Wandel. So galt es über Jahrhunderte als normal, dass Eltern ihre Kinder schlagen, doch in unserer Zeit wurde dies zu einem Straftatbestand erhoben. Dies bedeutet nicht, dass sich etwas an der Tat selbst geändert hat. Vielmehr hat sich unsere gesellschaftliche Sensibilität dafür, was Menschen schädigt, gewandelt. Unser Horizont ist breiter geworden, und wir sind bereit, mehr wahrzunehmen, uns in die Situation anderer hineinzuversetzen und empathischer zu sein.

Auch das steigende Bewusstsein für Rassismus oder die Rechte von LSBTI deutet auf den Wandel in der Wahrnehmung hin.
Es gibt zahlreiche Klassifizierungen von Gewalt, doch ich werde im Folgenden auf keine davon zurückgreifen, sondern eine pragmatische Herangehensweise wählen, die sich daran orientiert, wie wir im Sozialwesen mit diesen Gewaltformen umgehen, sie erkennen und welche Handlungen in der Reaktion auf sie nötig sind.
Diese Gewaltformen finden auf unterschiedlichen Ebenen statt.

Strafrechtlich definierte Gewalt
Den vertrautesten Umgang haben wir mit den Formen von Gewalt, die strafrechtlich definiert sind. In diesen Situationen gibt es in den Einrichtungen die Möglichkeit, die Polizei hinzuzuziehen. Diese Taten sind als solche erkennbar und sanktionierbar – auch wenn wir selbstverständlich noch weit davon entfernt sind, dass alle Täter:innen für ihre Taten tatsächlich zur Rechenschaft gezogen werden. Hier geht es um Körperverletzungen und seit wenigen Jahren auch um Stalking sowie häusliche Gewalt. Angriffe auf die sexuelle Selbstbestimmung, Kindeswohlgefährdungen und die Gefährdung Schutzbefohlener fallen ebenfalls darunter.

Diese Formen von Gewalt werden in den Schutzkonzepten erwähnt, und es gibt einen gesellschaftlichen Konsens darüber, dass diese verwerflich und zu beseitigen sind.


Psychische Gewalt
Diese Form gilt oftmals als ebenso schädlich wie körperliche Gewalt, vor allem im Umgang mit Kindern. Hierunter fallen Mobbing, oft auch Stalking sowie Diskriminierung und Ausschluss auf individueller Ebene, insbesondere von Menschen, die Minderheiten angehören.
Diese Gewalt strafrechtlich zu sanktionieren steckt noch in den Kinderschuhen. Ein massiver Fortschritt ist hier das neue Gewaltschutzgesetz, das Stalking und z. B. ökonomische Gewalt (d. h. das Vorenthalten und/oder die Kontrolle über finanzielle Ressourcen im Rahmen einer Paarbeziehung) als strafrechtlich relevant einstuft.
In Einrichtungen des Sozialwesens sind solche Formen von Gewalt dann gegeben, wenn Mitarbeitende z. B. einzelne Betreute besser behandeln als andere oder aufgrund von Vorkommnissen Groll gegen Einzelne hegen und dies zeigen.
Kurz gefasst liegt diese Form von Gewalt immer dann vor, wenn jemand auf zwischenmenschlicher Ebene seine Machtposition gegenüber anderen ausnutzt.
Schutzkonzepte denken diese Gewaltformen in der Regel mit, auch wenn dies eine größere Herausforderung darstellt. Diese Formen von Gewalt sind wesentlich weniger sichtbar, und die dahinterliegende Strategie der Täter:innen ist, Betroffene kleinzumachen, was deren Bereitschaft, sich Hilfe zu suchen, untergräbt.


Strukturelle Gewalt
Noch schwerer erkennbar wird das Ganze, wenn wir uns von handgreiflichen und/oder persönlichen Gewalttaten entfernen und uns subtileren Formen zuwenden. Strukturelle Gewalt liegt immer dann vor, wenn Menschen aufgrund ihrer Zugehörigkeit zu einer bestimmten Gruppe benachteiligt werden. Dies kann ökonomisch sein, wenn z. B. Menschen mit Behinderung Probleme haben, angemessen bezahlte Arbeit zu finden, weil viele Arbeitgeber:innen nicht ausreichend barrierefrei sind oder schlichtweg die Bereitschaft fehlt, Menschen mit Behinderung einzustellen.
Auch wenn Geflüchtete oder Migrantaufgrund ihres Namens, Akzents oder ihrer (zugeschriebenen) Religionszugehörigkeit bei der Wohnungssuche benachteiligt werden, handelt es sich um strukturelle Gewalt.
Das Wesen struktureller Gewalt ist dadurch gekennzeichnet, dass auf den ersten Blick niemand schuld zu sein scheint. Schnell wird „das System“ verantwortlich gemacht, und die Suche nach konkreter Verantwortlichkeit wird beendet. Hier ist es wichtig, daran zu erinnern, dass das System menschengemacht ist und durch Menschen verändert werden kann.
Strukturelle Gewalt in den Einrichtungen kann vorliegen, wenn den Nutzerund BewohnerRechte vorenthalten werden. Institutionelle Schutzkonzepte sind ein zu kleiner Rahmen, um Abhilfe zu schaffen, wenn die Quelle der Gewalt außerhalb der Einrichtung liegt. Was aber getan werden kann, ist den Betroffenen im ersten Schritt zu glauben, dass es diese Benachteiligung gibt – mehr dazu weiter unten im Text – und im zweiten Schritt Hilfsmöglichkeiten zu vermitteln. Dies bedeutet, Unterstützung dabei zu leisten, gesellschaftlich vorhandene Ungerechtigkeiten auszugleichen. Für geflüchtete Menschen ist hier die bereits angesprochene Wohnungssuche ein klassisches Beispiel. Selbstverständlich können Einrichtungen daran nichts ändern, sie können aber erklären, wie man die Wohnungssuche betreibt, und auf kommunaler Ebene Vernetzungen anstreben, um z. B. Wohnungsbörsen einzurichten.


Epistemische Gewalt – Gewalt des Wissens
Diese Art von Gewalt verbirgt sich in Wissen und Sprache. Der Begriff wird aktuell überwiegend in akademischen Kreisen verwendet. Es macht jedoch Sinn, ihn auf die Soziale Arbeit anzuwenden. Dies ist noch nicht gängig, sondern gerade erst im Entstehen, und erst wenige Forschende in der Sozialen Arbeit widmen sich dem Thema.
Diese Form von Gewalt ist auf den ersten Blick nahezu unsichtbar und wird gerne geleugnet, vor allem von Menschen ohne Diskriminierungserfahrung. Viele hitzige Diskussionen drehen sich um dieses Thema, da es auch um die „richtige“ Verwendung von Sprache geht, wie z. B. die geschlechtergerechte Sprache oder rassistische Begriffe und Stereotype in Büchern und Filmen.
Von vielen Menschen wird dies als Lappalie abgetan, doch ähnlich wie bei der strukturellen Gewalt liegt die Urheberschaft der Gewalt so weit im Dunkeln, dass es oft abwegig scheint, sich mit diesen Tiefen zu beschäftigen.
Ein oft zitiertes Beispiel ist es, das Wort „behindert“ als Schimpfwort zu benutzen, wie es gelegentlich unter Jugendlichen, aber auch Erwachsenen vorkommt. Menschen, die ablehnen, dies als problematisch zu sehen, argumentieren gerne, es sei „nicht so gemeint“. Hier wird deutlich, dass die Gewaltausübung von der Seite des Ausübenden bewertet wird, wenn sie aber vielmehr daran gemessen werden sollte, ob bei den Empfänger:innen ein Schaden oder eine Verletzung entsteht. Nicht Ausübende der Beleidigung sollten entscheiden, ob es eine solche war, sondern Betroffene.

Ein weiteres Beispiel ist die Frage, wen die Polizei im Falle einer Befragung als glaubwürdig einstuft, wenn Aussage gegen Aussage steht. Marginalisierte Menschen haben in offiziellen Settings wie Behörden meist ein geringeres Ansehen als wohlsituierte Angehörige der Mehrheitsgesellschaft. So kann ein:e erwachsene:r Täter:in stringentere Angaben zu einem Tatverlauf machen als ein traumatisierter Mensch in einer stationären Einrichtung. Dies überschneidet sich teilweise mit dem wichtigen Thema, warum von Gewalt Betroffene oft nicht in der Lage sind, für die Polizei zufriedenstellende Aussagen abzugeben.


Abgrenzung Grenzverletzung – Übergriff
Grenzverletzungen sind Handlungen, die oftmals unbeabsichtigt sind und auf fachliche oder persönliche Unzulänglichkeiten zurückzuführen sind. Manche Einrichtungen verfügen auch über eine „Kultur der Grenzverletzung“, in denen ein solches Verhalten normalisiert statt sanktioniert wird.
Zartbitter e. V. definiert Grenzverletzungen wie folgt, wobei diese Definition sich über Kinder und Jugendliche hinaus auf alle Personengruppen erstrecken kann:

Grenzverletzungen sind alle Verhaltensweisen gegenüber Kindern, Jugendlichen und jungen Erwachsenen, die deren persönliche Grenzen im Kontext eines Versorgungs-, Ausbildungs- oder Betreuungsverhältnisses überschreiten.

Übergriffe hingegen sind bewusst verübte Taten, teils geplant, teils spontan, und haben oft eine strafrechtlich relevante Komponente.
Beide Formen schließen einander nicht aus, da Grenzverletzungen auch eine bekannte Strategie von Täter:innen sind, um zu testen, ob ihr Verhalten von der Einrichtung und/oder der betroffenen Person sanktioniert wird.


Implikationen für die praktische Arbeit
Wenn wir über Gewaltschutz sprechen, ist es besonders wichtig, all diese Ebenen im Blick zu haben. Dies bedeutet nicht, dass man die Macht hat, alles sofort zu ändern. Der erste Schritt ist immer die Bewusstmachung. Je weiter die Ursachen für Gewaltvorfälle auf der gesellschaftlichen Ebene liegen und sich von der individuellen Ebene entfernen, desto weniger Einfluss haben die Verantwortlichen der Einrichtung

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Ebenen von Gewaltprävention

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Rezension: Gewaltschutz in Geflüchtetenunterkünften – Theorie, Empirie und Praxis im Sammelband