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8. August 2022

Formen von Gewalt

Gewalt ist ein Phänomen, welches in vielen wissenschaftlichen Disziplinen erforscht wird. Während Philosophie und Politikwissenschaft darauf abzielen, sich dem Begriff abstrakt zu nähern und in der Psychologie versucht wird, die Entstehung von Gewalt durch Individuen zu verstehen, braucht es in der Sozialen Arbeit ein an der Praxis orientiertes Gewaltverständnis. Im Sozialwesen tätige Menschen, vor allem diejenigen, die sich mit Gewaltschutzmaßnahmen auseinandersetzen, stehen vor der Herausforderung, auf konkrete Gewaltvorfälle zu reagieren, bzw. müssen sich Gedanken zur Prävention machen.

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Wie denken wir über Gewalt?

Das Verständnis davon, was als Gewalt erachtet wird, ist weder statisch noch zeitlos, sondern Gegenstand gesellschaftlicher Verhandlungen und unterliegt einem ständigen Wandel. So galt es über Jahrhunderte als normal, dass Eltern ihre Kinder schlagen, doch in unserer Zeit wurde dies zu einem Straftatbestand erhoben. Dies bedeutet nicht, dass sich etwas an der Tat selbst geändert hat. Vielmehr hat sich unsere gesellschaftliche Sensibilität dafür, was sich auf Menschen schädlich auswirkt, gewandelt. Unser Horizont ist breiter geworden und wir sind bereit, mehr wahrzunehmen und uns in die Situation Anderer hineinzuversetzen, empathischer zu sein.

Auch das steigende Bewusstsein bezüglich Rassismus oder der Rechte von LSBTI deutet auf den Wandel in der Wahrnehmung hin.

Es gibt zahlreiche Klassifizierungen für Gewalt, doch ich werde im Folgenden auf keine davon zurückgreifen, sondern eine pragmatische Herangehensweise wählen, die sich daran orientiert, wie wir im Sozialwesen mit diesen Gewaltformen umgehen, wie wir sie erkennen und welche Handlungen in der Reaktion auf sie nötig sind.

Diese Gewaltformen finden auf unterschiedlichen Ebenen statt.

 

Strafrechtlich definierte Gewalt

Den vertrautesten Umgang haben wir immer mit den Formen der Gewalt, die strafrechtlich definiert sind. In diesen Situationen gibt es in den Einrichtungen die Möglichkeit, die Polizei hinzuziehen. Diese Taten sind als solche erkenn- und sanktionierbar – auch wenn wir selbstverständlich noch weit davon entfernt sind, dass alle Täter:innen für ihre Taten auch tatsächlich zur Rechenschaft gezogen werden.

Hier handelt es sich um Körperverletzungen und seit wenigen Jahren auch um Stalking sowie häusliche Gewalt. Angriffe auf die sexuelle Selbstbestimmung, Kindeswohlgefährdungen und die Gefährdung Schutzbefohlener fallen ebenfalls darunter.

Diese Formen von Gewalt werden in den Schutzkonzepten erwähnt und es gibt einen gesellschaftlichen Konsens darüber, dass diese verwerflich und zu beseitigen sind.

 

Psychische Gewalt

Diese Form gilt oftmals als ebenso schädlich wie körperliche Gewalt, vor allem im Umgang mit Kindern. Hierunter fallen Mobbing, oft auch Stalking sowie Diskriminierung und Ausschluss auf individueller Ebene, v.a. von Menschen, die Minderheiten angehören.

Diese Gewalt strafrechtlich zu sanktionieren steckt noch in den Kinderschuhen. Ein massiver Fortschritt ist hier das neue Gewaltschutzgesetz, welches Stalking und z.B. ökonomische Gewalt (d.h. im Rahmen einer Paarbeziehung das Vorenthalten und/oder die Kontrolle über finanzielle Ressourcen) als strafrechtlich relevant einstuft.

In Einrichtungen des Sozialwesens sind solche Formen von Gewalt dann gegeben, wenn Mitarbeitende z.B. einzelne Betreute besser behandeln als andere oder aufgrund von Vorkommnissen einen Groll gegen Einzelne hegen und dies zeigen.

Kurz gefasst liegt diese Form von Gewalt immer dann vor, wenn jemand auf zwischenmenschlicher Ebene seine Machtposition gegenüber Anderen ausnutzt.

Schutzkonzepte denken diese Gewaltformen in der Regel mit, wenn dies natürlich eine größere Herausforderung darstellt. Diese Formen von Gewalt sind wesentlich weniger sichtbar und die dahinter liegende Strategie der Täter:innen ist, Betroffene kleinzumachen, was deren Bereitschaft untergräbt, sich Hilfe zu suchen.

 

Strukturelle Gewalt

Noch schwerer erkennbar wird das Ganze, wenn wir uns von handgreiflichen und/oder persönlichen Gewalttaten entfernen und uns subtileren Formen zuwenden. Strukturelle Gewalt liegt immer dann vor, wenn Menschen aufgrund ihrer Zugehörigkeit zu einer bestimmten Gruppe benachteiligt werden. Dies kann ökonomisch sein, wenn z.B. Menschen mit Behinderung Probleme haben, angemessen bezahlte Arbeit zu finden, da viele Arbeitgeber:innen nicht ausreichend barrierearm sind oder ihnen schlechtweg die Bereitschaft fehlt, Menschen mit Behinderung einzustellen. Dies kann auch vorliegen, wenn Geflüchtete oder Migrant:innen aufgrund ihres Namens / Akzents / (zugeschriebener) Religionszugehörigkeit bei der Wohnungssuche benachteiligt werden.

Das Wesen struktureller Gewalt ist dadurch gekennzeichnet, dass auf den ersten Blick niemand schuld zu sein scheint. Schnell wird „das System“ verantwortlich gemacht und die Suche nach konkreter Verantwortlichkeit wird beendet. Hier ist die Erinnerung daran wichtig, dass das System menschengemacht ist und auch durch Menschen verändert werden kann.

Strukturelle Gewalt in den Einrichtungen kann vorliegen, wenn diese den Nutzer:innen und Bewohner:innen Rechte vorenthalten.

Institutionelle Schutzkonzepte sind ein zu kleiner Rahmen, um Abhilfe zu schaffen, wenn die Quelle der Gewalt außerhalb der Wände der Einrichtung liegt. Was aber getan werden kann und sollte, ist es, den Betroffenen im ersten Schritt zu glauben, dass es diese Benachteiligung gibt – mehr dazu weiter unten im Text – und in einem zweiten Schritt Hilfsmöglichkeiten zu vermitteln. Dies bedeutet, Hilfestellung zu geben, gesellschaftlich vorhandene Ungerechtigkeiten auszugleichen. Für geflüchtete Menschen ist hier die bereits angesprochene Wohnungssuche ein klassisches Beispiel. Selbstverständlich können Einrichtungen daran nichts ändern, sie können Geflüchteten aber erklären, wie man die Wohnungssuche betreibt. Denkbar wäre auch, auf kommunaler Ebene Vernetzungen anzustreben, um z.B. Wohnungsbörsen einzurichten, was vielerorts bereits getan wird.

 

Epistemische Gewalt - Gewalt des Wissens

Dies bedeutet die Gewalt, die sich in Wissen und Sprache verbirgt. Aktuell wird dieser Begriff überwiegend in akademischen Kreisen verwendet. Es macht jedoch viel Sinn, diesen Begriff auf die Soziale Arbeit anzuwenden. Dies ist noch nicht gängig, sondern gerade erst im Entstehen begriffen und erst wenige Forschende in der Sozialen Arbeit widmen sich dem Thema.

Diese Form ist auf den ersten Blick nahezu unsichtbar und wird gerne geleugnet, vor allem von Menschen mit wenig oder keiner Diskriminierungserfahrung. Viele hitzige Diskussionen drehen sich um dieses Thema, da es hier auch um die „richtige“ Verwendung von Sprache geht, wie z.B. die geschlechtergerechte Sprache oder rassistische Begriffe und Stereotype in Büchern und Filmen. Von vielen Menschen wird dies als Lappalie angetan, doch ähnlich - bzw. noch stärker – wie dies bei der strukturellen Gewalt der Fall ist, liegt die Urheberschaft der Gewalt so weit im Dunklen, dass es oft abwegig scheint, sich in diese Tiefen zu begeben.

Ein gerne zitiertes Beispiel ist es, das Wort „behindert“ als Schimpfwort zu benutzen, wie dies gelegentlich unter Jugendlichen, aber auch unter Erwachsenen, anzutreffen ist. Menschen, die ablehnen, dies als problematisch zu sehen, sagen gerne, es sei „nicht so gemeint“. Hier wird deutlich, dass die Gewaltausübung von Seiten des Ausübenden bewertet wird, wenn sie aber vielmehr daran gemessen werden sollte, ob bei den Empfänger:innen ein Schaden oder eine Verletzung entsteht. Nicht der Ausübende der Beleidigung sollte entscheiden, ob es eine solche war, sondern der:die Betroffene.

Ein weiteres Beispiel ist die Frage danach, wen die Polizei im Falle einer Befragung als glaubwürdig einstuft, wenn Aussage gegen Aussage steht. Marginalisierten Menschen haben in offiziellen Settings wie Behörden meist ein geringeres Ansehen als wohlsituierte Angehörige der Mehrheitsgesellschaft. So wird ein:e erwachsene:r Täter:in stringentere Angaben zu einem Tatverlauf machen können als ein traumatisierter Mensch in einer stationären Einrichtung. Dies überschneidet sich teilweise mit dem wichtigen Thema, warum von Gewalt Betroffene oft nicht in der Lage sind, für die Polizei zufriedenstellende Aussagen abzugeben. 

 

Abgrenzung Grenzverletzung – Übergriff

Grenzverletzungen sind Handlungen, die oftmals unbeabsichtigten Ursprungs sind und sich auf fachliche oder persönliche Unzulänglichkeiten zurückführen lassen. Manche Einrichtungen verfügen auch über eine „Kultur der Grenzverletzung“, in denen ein solches Verhalten normalisiert statt sanktioniert wird.

Zartbitter e.V. definiert Grenzverletzungen wie folgt, wobei diese Definition sich über Kinder und Jugendliche hinaus auf alle Personengruppen erstrecken kann:

Übergriffe sind hingegen bewusst verübte Taten, teils geplant und teils spontan und haben oft eine strafrechtlich relevante Komponente.

Beide Formen schließen einander nicht aus, da Grenzverletzungen auch eine bekannte Strategie von Täter:innen sind, um zu testen, ob ihr Verhalten von der Einrichtung und/oder der betroffenen Person sanktioniert wird.

 

Implikationen für die praktische Arbeit

Wenn wir über Gewaltschutz sprechen, ist hier das besondere Erfordernis, all diese Ebenen im Blick zu haben. Dies bedeutet nicht, dass man die Macht hat, alles sofort zu ändern. Der erste Schritt ist immer die Bewusstmachung.

Je weiter die Ursachen für Gewaltvorfälle auf der gesellschaftlichen Ebene und weg von der individuellen Ebene stattfinden, desto weniger Einfluss haben die Verantwortlichen der Einrichtung auf die Geschehnisse.

Doch vor allem in Fällen struktureller und epistemischer Gewalt kann es Betroffenen enorm helfen, wenn sie gespiegelt bekommen, dass ihnen hier eine Ungerechtigkeit widerfährt. So können Mitarbeitende der Einrichtungen eine große Unterstützung sein, indem sie die Anliegen der Betroffenen ernst nehmen und ihnen helfen, Beistand an anderer Stelle des Hilfesystems zu erhalten.

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